I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hotels.
- Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
- Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Flächen oder Mobiliar sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag nicht vor 15:00 Uhr und nicht nach 22 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere oder spätere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises (Listenpreis) für eine weitere Übernachtung in Rechung stellen, Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Die Nutzung der Hoteleinrichtungen (Frühstücksraum) ist ausschließlich im Rahmen der jeweils ausgehängten Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden an einem zentralen Platz – wie z.B. der Rezeption oder am Aufzug – bekannt gemacht. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
III. Preise, Zahlung
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
- Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
- Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 21 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart wurden, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:
Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück)
- außerhalb von Messezeiten bis zu 50% Deposit bei Vertragsabschluss
- innerhalb von Messezeiten und bei Reisegruppen bis zu 100% Deposit bei Vertragsabschluss
- An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
- Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
- Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.
IV. Rücktritt des Hotels
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
- ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt.
- Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
V. Stornierung durch den Kunden
- Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
- Außerhalb von Messenzeiten gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis zwei Tage vor Anreise gewährleistet. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise behalten wir uns das Recht vor, den uns durch Ausfall der Vermietung entgangenen Umsatz in Rechnung zu stellen.
- Innerhalb von Messenzeiten
Falls im Reservierungsvertrag nicht anders vereinbart, ist eine kostenfreie Stornierung bis spätestens 90 Kalendertage vor Anreise möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist die Buchung für beide Seiten verbindlich und im Falle von Stornierungen oder Buchungsänderungen behalten wir uns das Recht vor, den uns durch Ausfall der Vermietung entgangenen Umsatz in Rechnung zu stellen.
- Exklusive Stornierungsbedingungen: Für nachfolgende Messen gelten 120 Kalendertage Stornierungsfrist: MEDICA , DRUPA, INTERPACK, K–MESSE(KUNSTSTOFF), METEC, METAV-TUBE- WIRE, GLASTEC, IBA. Das Hotel stellt bei nicht fristgemäßer Stornierung, Nichtanreise (NO-SHOW) oder Minderung der Übernachtungszahl 100% des Zimmerpreises über den kompletten Buchungszeitraum in Rechnung.
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